Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht – Ihr Rechtsanwalt in Winterthur

Unsere spezialisierten Anwälte beraten und vertreten Sie in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Als Gesellschaft im Sinne des Handelsrechts gelten die einfache Gesellschaft, die Kollektivgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Genossenschaft, der Verein, die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie die Kommanditaktiengesellschaft.

Wir unterstützen bei der Gründung von Gesellschaften und bieten Hilfestellung bei gesellschaftsrechtlichen Problemen. Als Anwälte vertreten wir Sie kompetent bei allen aussergerichtlichen und gerichtlichen gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten.

Die juristischen Schwerpunkte von lic. jur. Alexander R. Lecki Rechtsanwalt  in Winterthur für Gesellschaftsrecht:

  • Gründung AG, GmbH, Kollektivgesellschaft, Genossenschaft, Verein, etc.
  • Erstellen, Überprüfen und Abändern von Statuten und Reglementen
  • Meldungen an das Handelsregister
  • Unterstützung bei der Beurkundung von Gesellschaftsbeschlüssen
  • Unterstützung bei Einberufung und Durchführung einer Generalversammlung (beispielsweise als Protokollführer)
  • Unterstützung bei Kapitalbeschaffungsmassnahmen sowie bei Kapitalerhöhungen
  • Wechsel von Inhaberaktien zu Namenaktien
  • Gründung Holdinggesellschaft
  • Ausarbeitung und Prüfung von Aktionärsbindungsverträgen
  • Rechtliche Beratung und Begleitung beim Kauf und Verkauf einer Gesellschaft
  • Fusionen von Gesellschaften nach Fusionsgesetz


Wir freuen uns darauf, Sie zu einem ersten persönlichen Gespräch in unseren Kanzleiräumen in Winterthur begrüssen zu dürfen – vereinbaren Sie noch heute einen Termin.

Unser Spezialgebiet: Unterstützung von Start-Up Gesellschaften

Der englische Begriff "Startup" beschreibt eine kürzlich gegründete Firma, die sich in der ersten Phase des Lebenszyklus eines Unternehmens befindet. Auch wenn das Bild eines Gründers, der während unzähliger Nachtschichten in unauffälligen Garagen seine Ideen mit Gleichgesinnten entwickelt, etwas klischeehaft ist, steckt darin doch viel Wahres – denn am Anfang eines erfolgreichen Startups stehen fast immer eine innovative Idee und geringe finanzielle Ressourcen.

Gleichzeitig weisen viele Start-Ups einen hohen Bedarf an Rechtsberatung auf. Gerade bei der Kapitalbeschaffung im Rahmen der Ausarbeitung von Aktionärbindungsverträgen mit Investoren, Kapitalerhöhungen, Verkauf eigener Gesellschaftsanteile oder Fusionen mit anderen Gesellschaften stellen sich viele Rechtsfragen. Wie unterstützen Sie dabei kompetent.

Wir berücksichtigen dabei, dass Ihr Unternehmen erst am Anfang steht. Wir sind deshalb bereit, bei Start-Ups unser Honorar zum besonders attraktiven «Start-Up Tarif» zu vereinbaren. Überzeugt uns Ihr Unternehmenskonzept, sind wir bereit, Sie im Gegenzug für eine längerfristige Zusammenarbeit zu Beginn zu entlasten. Beispielsweise kann ein Teil unseres Honorars über Aktienbezüge vergütet werden. Damit haben wir ein Interesse daran, dass Ihre Gesellschaft den angestrebten Erfolg erzielt und schonen gleichzeitig Ihre Unternehmensliquidität in der Aufbauphase. Gerne besprechen wir unsere Konditionen mit Ihnen. Rufen Sie uns an und stellen Sie uns Ihr Unternehmen unverbindlich vor.

Ihr Anwälte für Gesellschaftsrecht in Winterthur

Unsere erfahrenen Anwälte für Gesellschaftsrecht in Winterthur kennen sich mit allen juristischen Problemen im Gesellschaftsrecht bestens aus. Wir beraten und vertreten kleine und mittlere Unternehmen in sämtlichen Rechtsfragen rund um das Gesellschaftsrecht. Ist ein Konflikt unumgänglich, beraten und vertreten wir Sie kompetent und konsequent. Unser eingespieltes Team aus langjährig tätigen Rechtsanwälten beherrscht mehrere Sprachen und kennt sich mit den juristischen Feinheiten des Schweizer Gesellschaftsrechtes bestens aus. Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Wir betreuen sowohl kleine als auch mittlere Unternehmen mit unserer langjährigen Erfahrung im Gesellschaftsrecht.

Vorgehen bei Fragen im Bereich des Gesellschaftsrechts

Zögern Sie nicht, uns bei einer gesellschaftsrechtlichen Frage umgehend zu kontaktieren. Gehen Sie dazu wie folgt vor:

Melden Sie sich telefonisch unter 052 203 38 38 (für Winterthur) bei uns. Gerne sind wir für Sie montags bis freitags zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar.

Bei der ersten telefonischen Besprechung können Sie uns unverbindlich kurz Ihren Fall schildern.

Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail mit einem Kurzbeschrieb Ihres Anliegens an folgende E-Mailadresse senden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir prüfen Ihren Fall gemeinsam mit Ihnen. Im Regelfall vereinbaren wir einen persönlichen Besprechungstermin. An diesem Termin nehmen wir gemeinsam eine erste vertiefte Analyse Ihres Falles vor. Für diesen ersten Besprechungstermin verrechnen wir CHF 300 in bar. Es ist auch möglich, eine solche Prüfung anhand uns von Ihnen zugesandten Dokumenten vorzunehmen. Auch für diese Prüfung verrechnen wir CHF 300, welche Sie uns vorab überweisen.

Beim ersten Beratungsgespräch zeigen wir Ihnen das vorliegende Rechtsproblem sowie mögliche Lösungen auf. Anschliessend präsentieren wir Ihnen die optimale Strategie und passende Vorgehensweisen. Wir setzen Ihr Anliegen mit maximaler Effizienz und mit den besten Erfolgschancen um.

Unser Honorar berechnet sich auf Stundenbasis, wobei der Stundenansatz von folgenden Kriterien abhängt:

  • Mögliche Vereinbarung eines Start-Up Tarifs zu attraktiven Konditionen
  • Komplexität und Umfang des Falles
  • Gewünschte Intensität der anwaltlichen Betreuung

Zu Beginn des Mandats vereinbaren wir mit Ihnen schriftlich die Kosten unserer Dienstleistung. Auf Wunsch kann ein Kostendach vereinbart werden. In einfachen Fällen sind auch Pauschalangebote möglich.

Im Regelfall holen wir bei neuen Klienten einen Retainer ein. Das ist ein Vorschuss, welcher erst nach Abschluss des Mandates mit noch offenen Leistungen verrechnet wird. Ein Restbetrag wird Ihnen zurückerstattet. Die Höhe des Retainers bestimmt auch die Frequenz unserer Rechnungsstellung. Bei Privatklienten rechnen wir monatlich ab, sobald nennenswerter Aufwand in Ihrem Interesse betrieben wurde. Zusätzlich zur Honorarnote erstellen wir auch immer eine detaillierte Auflistung unserer Leistungen. Sie können damit jederzeit unsere für Sie getätigten Aufwände in verschiedenen Bereichen nachvollziehen.

Wenn wir Sie vor Gericht, Behörden oder gegenüber Dritten vertreten, holen wir von Ihnen eine übliche Anwaltsvollmacht ein. Damit ermächtigen Sie uns, Sie gemäss Ihren Instruktionen zu vertreten. Bei der Vollmacht handelt es sich um die offizielle Vorlage des Zürcher Anwaltsverbandes.

Gerne stehen wir Ihnen für all Ihre Fragen und Anliegen im Gebiet des Gesellschaftsrechtes zur Verfügung – wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme!

Situationen in denen sich der Beizug eines Rechtsanwaltes lohnt

Für Gründer

1. Sie wollen eine Gesellschaft gründen, sind sich aber unsicher welche Gesellschaftsform zu Ihnen passt?

Wir bieten Analyse und Beratung, bezüglich Vor- und Nachteilen verschiedener Gesellschaftsformen.

2. Sie benötigen Wachstumskapital?

Wir helfen bei Kapitalerhöhungen, Umwandlung der Aktienstückelung, öffentlichen Angeboten inklusive Prospektpflichten, Kapitalvermittlungen und allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Für Firmeninhaber

1. Sie wollen weitere Gesellschafter aufnehmen oder einen Teil Ihrer Gesellschaftsanteile verkaufen?

Wir unterstützen mit rechtskonformen Kaufverträgen, Gesellschafterbindungsverträgen und sofern notwendig bei der Anpassung der Statuten.

2. Sie möchten die Inhaberaktien ihrer AG in Namenaktien umwandeln?

Im Zuge einer Gesetzesänderung per 1. November 2019 (Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke [Global Forum]) wurde das Institut der Inhaberaktie faktisch abgeschafft und sind solche Inhaberaktien bis 1. Mai 2021 in Namensaktien umzuwandeln. Gerne unterstützen wir Sie bei der praktischen Umsetzung der Umwandlung.

3. Ihre Geschäftstätigkeit hat sich über die Zeit verändert und Sie fragen sich nun, ob eine Änderung des Gesellschaftszwecks erforderlich ist?

Geschäftsführende Gesellschafter oder Organe von juristischen Personen können alle Handlungen vornehmen, die vom Zweck noch gedeckt sind. Hat sich Ihre Geschäftstätigkeit organisch verändert, ist damit möglicherweise eine statuarische Zweckanpassung notwendig. Wir unterstützen bei der Formulierung und den formellen Abläufen.

4. Sie möchten zwei Gesellschaften zusammenlegen (Fusion) oder einen Geschäftsteil abspalten?

Wir zeigen Ihnen Handlungsmöglichkeiten auf und beraten hinsichtlich Rechts- und Steuerthematiken.

5. Sie suchen eine Nachfolgelösung für Ihre Gesellschaft?

Wir beraten bei Nachfolgelösungen und empfehlen Ihnen Vermittler aus unserem Netzwerk bei einem geplanten Verkauf. Dabei stellen wir rechtskonforme und sichere Verträge zur Verfügung.

lic. jur. Alexander R. Lecki
T: +41 78 222 75 42

Anwaltskanzlei RA lic.iur. Alexander Lecki

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