Bau- und Immobilienrecht

Privates und öffentliches Baurecht – Ihr Rechtsanwalt in Winterthur

Unsere auf das Bau- und Immobilienrecht spezialisierten Anwälte beraten, unterstützen und vertreten Sie in allen Angelegenheiten. Darüber beantworten wir Ihnen alle rechtlichen Fragen zu Baumängeln, Bauverzögerungen, Gewährleistungen und Vertragsstrafen. Selbstverständlich vertreten wir Sie bei allen aussergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen.
Die juristischen Schwerpunkte Ihrer Rechtsanwälte für Bau- und Immobilienrecht in Winterthur:

• Baugesuch, öffentliche Auflage und Aussteckung
• Baurechtliche Entscheid und Baubewilligung
• Einsprache, Rekurs und Beschwerde
• Baureglement, Baugesetz, Zonenplan, Quartierplanentwicklung
• Interessenkollisionen mit der Nachbarschaft
• Kauf-, Architektur- sowie Werkverträgen
• Begründung von Dienstbarkeiten und Grundpfandrechten

Wir freuen uns darauf, Sie zu einem ersten persönlichen Gespräch in unseren Niederlassungen in Winterthur begrüssen zu dürfen.

Unser Spezialgebiet: Verhinderung des Baus von Mobilfunkantennen

Ein leistungsfähiges Mobilfunknetz stellt ein gewichtiges öffentliches Interesse dar. Für Personen, in Nähe deren Liegenschaften Mobilfunkantennen gebaut oder aufgerüstet werden sollen, stellen sich jedoch primär Fragen nach Gesundheitsschutz und Einhaltung der Strahlengrenzwerte sowie diejenige nach der Entwertung der eigenen Liegenschaft durch das Vorhandensein einer nahegelegenen Mobilfunkantenne. Oftmals stellt sich deshalb für die Betroffenen der Wunsch nach Verhinderung des Baus von Mobilfunkantennen in nächster Nähe.

In solche Fällen prüfen wir für Sie Baubewilligungen, die rechnerische Einhaltung der Strahlengrenzwerte an Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) sowie die Einhaltung der sonstigen rechtlichen Voraussetzungen. Gerne begleiten wir Sie im Baurekursverfahren.

Ihr Anwalt für Bau- und Immobilienrecht in Winterthur

Unsere erfahrenen Anwälte für Bau- und Immobilienrecht in Winterthur kennen sich mit allen juristischen Fragestellungen rund um das private und öffentliche Recht bestens aus. Dabei begleiten wir unsere Klienten von der Erwerbsphase über die Projektphase bis zur Realisierungsphase. Auch in der Verwertungs- und Nutzungsphase stehen wir Privatpersonen und Unternehmen jederzeit zur Seite. Unser eingespieltes Team aus langjährigen Rechtsanwälten und juristischen Mitarbeitern beherrscht mehrere Sprachen und kennt sich mit den juristischen Feinheiten des Schweizer Bau- und Immobilienrechts bestens aus. Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie in allen Angelegenheiten des privaten und öffentlichen Baurechts. Ob Baugesuche, baurechtliche Entscheide, Baubewilligungen oder Interessenskollisionen – wir stehen an Ihrer Seite. Wir betreuen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen mit unserer langjährigen Erfahrung im Bau- und Immobilienrecht.

Privates und öffentliches Baurecht – Ihr Rechtsanwalt in Winterthur

Bei Fragen des Bau- und Immobilienrechts ist grundsätzlich zwischen privaten und öffentlichen Fällen zu unterscheiden. Während sich das private Baurecht im Wesentlichen auf das Verhältnis zwischen den Bauparteien untereinander bezieht, beschäftigt sich das öffentliche Baurecht mit dem Verhältnis zwischen Privatpersonen und Staat. Aus diesem Grund sind auch die gesetzlichen Regelungen sowie die Zuständigkeiten im Bau- und Immobilienrecht sehr unterschiedlich.
Das öffentliche Baurecht mit seinen Verfahrensvorschriften wird in der Schweiz in den kantonalen Bauverordnungen und Baugesetzen sowie im Bundesgesetz über die Raumplanung geregelt. Gegenstand dieser gesetzlichen Vorschriften sind beispielsweise die Voraussetzungen für das Bauen, die Einordnung und die Gestaltung der Bauten sowie die technischen Anforderungen an die Konstruktion, den Betrieb und den Unterhalt. Ein zentraler Punkt im öffentlichen Baurecht der Schweiz ist die Baubewilligung, welche die Einhaltung der massgeblichenen Vorschriften des Baurechts für ein bauliches Vorhaben feststellt.
Das private Bau- und Immobilienrecht ist im Gegensatz dazu massgeblich von den Vertragsbeziehungen zwischen den am Bau beteiligten Parteien geprägt. Zu den wichtigsten Grundvertragstypen des privaten Baurechts gehören dabei

• Werkverträge
• Werklieferungsverträge
• Aufträge
• Architektur- und Ingenieurverträge
• Total- und Generalunternehmerverträge

Darüber hinaus gehören auch die Abwehr und Verfolgung von Geldansprüchen oder Gewährleistungsansprüche bei Baumängeln zu den klassischen Zuständigkeiten des privaten Baurechts.
Ein Spezialgebiet des Baurechts stellt das Architektenrecht dar. Das Architektenrecht ist das Berufsrecht der Architekten und Ingenieure und beschäftigt sich im Wesentlichen mit der Geltendmachung oder der Abwehr von Honoraransprüchen sowie mit Haftungsfragen bei Planungsfehlern oder Bauüberwachungsfehlern. Wenn Sie Hilfe beim Thema Architektenrecht benötigen, können Sie gerne auf uns zukommen. 

Zu allen Fragen des privaten und öffentlichen Baurechts stehen Ihnen die Spezialisten unseres Kanzleiteams jederzeit zur Verfügung – sprechen Sie uns an.

lic. jur. Alexander R. Lecki
T: +41 78 222 75 42

Anwaltskanzlei RA lic.iur. Alexander Lecki

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