Unsere Anwälte sind auf Arbeitsrecht spezialisiert. Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Wir helfen Angestellten und Arbeitgebern. Unsere Anwälte beantworten alle Ihre rechtlichen Fragen zu Arbeitsverträgen oder Personalreglementen. Wir klären Sie auf zu Ihren Rechten bei Kündigungen als Arbeitnehmer. Arbeitgebern helfen wir, rechtliche Fallstricke bei Entlassungen zu vermeiden. Unsere Anwälte vertreten Sie kompetent bei allen aussergerichtlichen und gerichtlichen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.
Die juristischen Schwerpunkte von lic. jur. Alexander R. Lecki in Winterthur für Arbeitsrecht:
Wir freuen uns darauf, Sie zu einem ersten persönlichen Gespräch in unseren Niederlassungen in Winterthur begrüssen zu dürfen – vereinbaren Sie noch heute einen Termin.
Viele unserer Arbeitsrechtsfälle betreffen missbräuchliche Kündigungen.
Arbeitgeber unterstützen wir, missbräuchliche Kündigungen zu vermeiden. Mit passenden Arbeitsverträgen und Reglementen, vollständigen Personaldossiers sowie korrekter Abmahnungen fehlerhafter Angestellter schaffen wir beste Voraussetzungen für rechtmässige Kündigungen. Weiter beraten und unterstützen wir Sie auch bei der Wahl zwischen fristloser und ordentlicher Kündigung. Kommt es trotzdem zum Konflikt, unterstützen wir Sie bei der Abwehr von ungerechtfertigten Entschädigungsansprüchen.
Wenn Ihnen als Arbeitnehmer missbräuchlich gekündigt wurde, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu sechs Monatslöhnen. Wir helfen Ihnen bei Festlegung und Durchsetzung dieses Anspruchs.
Die Spezialisten unseres Kanzleiteams stehen Ihnen zu allen Fragen bei einer Kündigung jederzeit zur Verfügung – sprechen Sie uns an.
Unsere erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht in Winterthur kennen sich mit allen juristischen Problemen zu arbeitsrechtlichen Fragen bestens aus. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer sowie kleine und mittlere Unternehmen in sämtlichen Rechtsfragen rund um das Arbeitsrecht. Ist ein Konflikt unumgänglich, beraten und vertreten wir Sie kompetent und konsequent. Unser eingespieltes Team aus langjährig tätigen Rechtsanwälten beherrscht mehrere Sprachen und kennt sich mit den juristischen Feinheiten des Schweizer Arbeitsrechts bestens aus. Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Wir betreuen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen mit unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht.
Bei Kündigungen, Abmahnungen, bei Krankheit oder Unfall, Mobbing bzw. Mobbingvorwürfen – wir stehen an Ihrer Seite.
Vorgehen bei Problemen im Bereich des Arbeitsrechts
Zögern Sie nicht, uns bei einem arbeitsrechtlichen Problem zu kontaktieren. Gehen Sie dazu wie folgt vor:
Melden Sie sich telefonisch unter 052 203 38 38 bei uns. Gerne sind wir für Sie montags bis freitags zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar.
Bei der ersten telefonischen Besprechung können Sie uns unverbindlich kurz Ihren Fall schildern.
Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail mit einem Kurzbeschrieb Ihres Anliegens an folgende E-Mailadresse senden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wir prüfen Ihren Fall gemeinsam mit Ihnen. Im Regelfall vereinbaren wir einen persönlichen Besprechungstermin. An diesem Termin nehmen gemeinsam eine erste vertiefte Analyse Ihres Falles vor. Für diesen ersten Besprechungstermin verrechnen wir CHF 300 in bar. Es ist auch möglich, eine solche Prüfung anhand uns von Ihnen zugesandten Dokumenten vorzunehmen. Auch für diese Prüfung verrechnen wir CHF 300, welche Sie uns vorab überweisen.
Wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, sollten Sie vorab eine Kostengutsprache einholen. Wir unterstützen Sie gerne im Kontakt mit Ihrer Rechtschutzversicherung.
Beim ersten Beratungsgespräch zeigen wir Ihnen das vorliegende Rechtsproblem sowie mögliche Lösungen auf. Anschliessend präsentieren wir Ihnen die optimale Strategie und passende Vorgehensweisen. Wir setzen Ihr Anliegen mit maximaler Effizienz und mit den besten Erfolgschancen um.
Unser Honorar berechnet sich auf Stundenbasis, wobei der Stundenansatz von folgenden Kriterien abhängt:
Zu Beginn des Mandats vereinbaren wir mit Ihnen schriftlich die Kosten unserer Dienstleistung. Auf Wunsch kann ein Kostendach vereinbart werden. In einfachen Fällen sind auch Pauschalangebote möglich.
Im Regelfall holen wir bei neuen Klienten einen Retainer ein. Das ist ein Vorschuss, welcher erst nach Abschluss des Mandates mit noch offenen Leistungen verrechnet wird. Ein Restbetrag wird Ihnen zurückerstattet. Die Höhe des Retainers bestimmt auch die Frequenz unserer Rechnungsstellung. Bei Privatklienten rechnen wir monatlich ab, sobald nennenswerter Aufwand in Ihrem Interesse betrieben wurde. Zusätzlich zur Honorarnote erstellen wir auch immer eine detaillierte Auflistung unserer Leistungen. Sie können damit jederzeit unsere für Sie getätigten Aufwände in verschiedenen Bereichen nachvollziehen.
Wenn wir Sie vor Gericht, Behörden oder gegenüber Dritten vertreten, holen wir von Ihnen eine übliche Anwaltsvollmacht ein. Damit ermächtigen Sie uns, Sie gemäss Ihren Instruktionen zu vertreten. Bei der Vollmacht handelt es sich um die offizielle Vorlage des Zürcher Anwaltsverbandes.
Wenn Sie über geringe finanzielle Mittel verfügen, kann in behördlichen oder gerichtlichen Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege beantragt werden. Bei einer einfachen Rechtsberatung ist dies jedoch nicht möglich. Gewährt die zuständige Behörde die unentgeltliche Rechtspflege, übernimmt der Staat Ihre Gerichts- und Anwaltskosten (unser Honorar). Vorausgesetzt wird, dass Ihr arbeitsrechtliches Anliegen nicht aussichtslos ist. Für eine erste Prüfung der Erfolgschancen verrechnen wir CHF 300.
Sie haben nur eine wenig- bis mittelkomplexe Rechtsfrage und benötigen keine weitere anwaltliche Vertretung oder Beratung? Dann verweisen wir Sie gerne auf unser Angebot bei SwissAnwalt. Über https://www.swissanwalt.ch/anwalt.aspx?kid=dfba2b4c-a856-4565-b0ad-141b64ee7803 gelangen Sie direkt auf das Profil unserer Kanzlei. Auf unkomplizierte Weise können Sie uns bequem über diese Website kontaktieren. Rechtsauskünfte für wenig komplexe Rechtsthemen (beispielsweise 10min telefonische Beratung für CHF 45) erhalten Sie dort.
Gerne stehen wir Ihnen für all Ihre Fragen und Anliegen im Gebiet des Arbeitsrechtes zur Verfügung – wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme!
Situationen in denen sich der Beizug eines Rechtsanwaltes lohnt
Hinweise für Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf Begründung der Kündigung. Verlangen Sie darum in jedem Fall, dass Ihr Arbeitgeber Ihre Kündigung schriftlich begründet. Mit der Begründung können wir für Sie prüfen, ob eine missbräuchliche Kündigung vorliegt. Missbräuchliche Kündigungen sind anfechtbar und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu sechs Monatslöhnen.
Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf ein wahres und wohlwollendes Arbeitszeugnis. Begründete Änderungen am Zeugnistext können über das Gericht durchgesetzt werden.
Eine während Krankheit oder Unfall ausgesprochene Kündigung ist ungültig, wenn sie innerhalb der Sperrfristen von Art. 336c OR erfolgte. Wird die Kündigung nicht wiederholt, läuft das Arbeitsverhältnis weiter.
Ihr Arbeitsverhältnis kann sich aufgrund der Sperrfristen von Art. 336c OR verlängern, wenn Sie innerhalb der Kündigungsfrist krank wurden. Ihr Arbeitgeber hat Ihnen noch weiter Lohn oder Lohnersatz zu bezahlen.
Hinweise für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber dürfen Sie Kündigungen nur aussprechen, wenn Sie vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfristen beachten, wenn kein Missbrauchsgrund vorliegt und überdies keine Sperrfrist läuft.
Heikel sind insbesondere fristlose Entlassungen von Mitarbeitern. Jedoch ist auch bei gewöhnliche Kündigungen -beispielsweise von langjährigen Mitarbeitern, welche wenige Jahre vor der Pensionierung stehen (Missbräuchlichkeit bei sog. Alterskündigungen)- Vorsicht geboten.
Eine Anpassung des Vertrages ist unproblematisch, insofern der Angestellte damit einverstanden ist. Ist der Angestellte nicht einverstanden, muss eine Anpassung mittels Änderungskündigung durchgesetzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass eine Änderungskündigung aufgrund der zuvor geführten Verhandlungen über eine Vertragsanpassung nicht missbräuchlich wird.
Aus Sicht des Arbeitgebers bestehen teilweise trotz Arbeitszeugnis Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers. Solche Zweifel lassen sich jedoch beispielsweise durch eine vertrauensärztliche Untersuchung lösen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, datenschutzrechtliche Vorgaben sowie das Arztgeheimnis jederzeit zu gewährleisten.
Anwaltskanzlei RA lic.iur. Alexander Lecki
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