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Rechtsanwalt lic.iur. Alexander Lecki, Rechtsanwalt, Postfach 2052, Stadthausstrasse 39, 8401 Winterthur (Google-Maps)
In einer persönlichen Begegnung werden nach Möglichkeit erste Lösungsansätze unterbreitet. Weiter werden die Kommunikationswege sowie die Thematik der Festsetzung des Honorars besprochen. Der Klient wird darauf hingewiesen, bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung solle er umgehend um eine Kostengutsprache nachsuchen. Lehnen wir die Übernahme eines Falles ab, wird dies begründet und nach Möglichkeit ein geeigneter Rechtsanwalt in Nähe des Klienten empfohlen.